DATA & FACTS
TECHNIK-01.05.2018
Gefällt dir der Beitrag? Jetzt teilen!
Wasserdichte Norm

Badezimmer abdichten: Die DIN 18534 in der Praxis

Seit 2017 wird die Abdichtung von Innenräumen durch die DIN 18534 geregelt. Bei Bädern im Wohnungsbau, insbesondere bei bodengleichen Duschen, gibt es einige Neuerungen. Vor allem wurden flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen unter keramischen Belägen, wie sie sich in der Praxis ohnehin seit langem bewährt haben, aufgenommen.

Erstmals ist die Verwendung bahnenförmiger und flüssig zu verarbeitender Abdichtungsstoffe als Verbundabdichtung unter keramischen Belägen (AIV-F) normativ geregelt. Das bringt Planungssicherheit für diese längst etablierte Bauweise. Der neue Status als Normabdichtung erleichtert die tägliche Praxis deutlich. Denn besonders die Abdichtung im Innenbereich war zuvor nur aus diversen Merkblättern ersichtlich.

Die neuen Wassereinwirkungsklassen
Mit der neuen Norm treten neue Wassereinwirkungsklassen von W0-I (gering) bis W3-I (sehr hoch) in Kraft. Häusliche Badezimmer mit Duschtasse oder Badewanne werden der Wassereinwirkungsklasse W1-I zugeordnet, da maximal eine Spritzwasserbeanspruchung auftreten kann. Gleiches gilt auch für Bodenflächen außerhalb von Duschen mit Bodenabläufen im Raum. Bereiche einer bodengleichen Dusche mit Duschabtrennung sowie bei offenen bodengleichen Duschen die gesamte Bodenfläche werden der Wassereinwirkungsklasse W2-I zugeordnet.

Abdichtungen von Bodenflächen in Badezimmern und Nassräumen müssen mindestens 5 cm über Oberkante Fertigfußboden hochgeführt werden. Hinter einer Wanne kann die Abdichtung entweder unter sowie hinter der Wanne weitergeführt und an die Flächenabdichtung des Bodens angeschlossen werden, oder es können Wannenrandabdichtungsbänder an die Flächenabdichtung der Wand angeschlossen werden.

Welcher Untergrund für welche Wassereinwirkungsklasse?
Die Wassereinwirkungsklasse entscheidet darüber, welche Untergründe für die geplante Abdichtung zugelassen sind. Für die Wassereinwirkungsklasse W1-I, die für die Wandflächen bodengleicher Duschen in häuslichen Bereichen vorgesehen ist, sind auch feuchteempfindliche Untergründe zulässig. Dazu zählen beispielsweise Gips- und Gipskalkputze oder Gipsplatten, wie sie im Trockenbau üblich sind. Für die Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I, die für Bodenflächen in häuslichen Bädern bzw. Wand- und Boden-flächen von Duschen und Duschanlagen in Sport- und Gewerbestätten vorgesehen sind, kommen nur feuchteunempfindliche Untergründe infrage. Dazu zählen beispielsweise Beton, Zement- und Kalkzementputze.

Neue Rissklassen
Mit der neuen Norm werden auch neue Rissklassen für die Abdichtungsuntergründe definiert, anhand deren sich die richtige Abdichtungsbauart herleiten lässt:
– R1-I bis ca. 0,2 mm, zum Beispiel Stahlbeton, Estriche, Mauerwerk, Putze, starre Fugen zwischen Gipskarton-/Gipskartonplatten
– R2-I bis ca. 0,5 mm, zum Beispiel Fugen von großformatigem
Mauerwerk
– R3-I bis ca. 1,0 mm zzgl. Rissversatz bis ca. 0,5 mm, zum Beispiel Aufstandsfugen von Mauerwerk oder Materialübergänge

Der richtige Abdichtungsstoff
Teil 3 der DIN 18534 regelt den Einsatz von flüssig zu verarbeitenden Fliesenverbundabdichtungen (AIV-F). Demnach muss eine normgerechte Abdichtung aus einer der folgenden Werkstoffgruppen bestehen:
– Polymerdispersionen (DM)
– rissüberbrückende, mineralische Dichtungsschlämmen (MDS, CM)
– Reaktionsharze (RM)

Polymerdispersionen dürfen nur bei den Wassereinwirkungsklassen W0-I und W1-I an Wand und Boden, bei W2-I lediglich im Wandbereich und in der Wassereinwirkungsklasse W3-I gar nicht eingesetzt werden. Die Norm schreibt ferner vor, dass Abdichtungen im Verbund unter Fliesen und Platten stets in mindestens zwei Lagen aufzutragen sind. Dabei darf die Mindesttrockenschichtdicke an keiner Stelle unterschritten werden. Diese beträgt bei Polymerdispersionen 0,5 mm, bei rissüberbrückenden Dichtungsschlämmen 2,0 mm und bei Reaktionsharzen 1,0 mm. Bei Polymerdispersionen werden die Lagen in verschiedenen Farben ausgeführt. Der bessere Kontrast erleichtert den fehlerfreien Auftrag. Die Einhaltung der Schichtdickenanforderung ist durch Verbrauchsmengenkontrollen oder Nassschichtdickenmesser sicherzustellen und mindestens bei der Wassereinwirkungsklasse W3-I zu dokumentieren.

Abdichtung im Verbund – nie ohne Belag
Die DIN 18534 sieht für Fliesenverbundabdichtungen generell Nutzschichten wie keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein, Glas, Porzellan, Steinmosaik, Bodenklinkerplatten oder Betonwerkstein vor. Eine direkte Nutzung der Abdichtung ohne Schutzschicht ist eine Sonderkonstruktion und nicht in der Norm geregelt.

Um Zeit zu sparen, empfiehlt sich beim Verlegen keramischer Beläge der Einsatz eines flexiblen Dicht-und Klebesystems mit beschleunigter Durchtrocknung, wie zum Beispiel weber.xerm 844. Die reaktiv abbindende Dichtungsschlämme kann auf herkömmliche Weise als Abdichtung in zwei Lagen aufgebracht und anschließend auch als Fliesenkleber verwendet werden. Gerade in hoch beanspruchten Bereichen bietet diese Art von Systemaufbau ein Höchstmaß an Sicherheit.

Im Bereich von Fugen im Untergrund wird eine normgerechte Abdichtungsschicht von AIV-F durch den Einbau von dehnfähigen Dichtbändern ausgebildet, so dass die zu erwartenden Bewegungen aufgenommen werden können. Lage und Breite der Dehnfugen sollten Planer in einem Fugenplan vorgeben. Auch die Dichtbandkomponenten gehören generell zum Fliesenverbundabdichtungssystem und müssen im System geprüft werden. Bei der Eindichtung von Bodenabläufen mit einer Fliesenverbundabdichtung sind laut DIN 18534 bei W0-I und W2-I Flanschbreiten von mindestens 30 mm erforderlich.